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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von LiRa Events GbR und sind fester Bestandteil jedes Angebots, jeder Bestellung sowie jedes Vertragsabschlusses mit LiRa Events GbR. Mit der Annahme eines Angebots erklärt sich der Kunde automatisch mit diesen AGB einverstanden.

1.b) Als Kunden im Sinne dieser AGB gelten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind für LiRa Events GbR nur dann verbindlich, wenn diese von LiRa Events GbR ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Fehlt eine solche Anerkennung, so sind die Bedingungen des Kunden für LiRa Events GbR nicht bindend, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.a) Alle Angebote von LiRa Events GbR sind freibleibend und gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Ist kein Zeitraum angegeben, so gilt das Angebot maximal 21 Kalendertage ab dem Erstellungsdatum.

2.b) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn LiRa Events GbR den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen durch eine Auftragsbestätigung oder Buchungsvereinbarung annimmt. Diese Bestätigung kann schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, sofern das Angebot und dessen Annahme ebenfalls per E-Mail erfolgten.

3. Aufbau und Abbau der mobilen Bar / Ablauf

3.a) Der Aufbau der mobilen Bar erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, am Veranstaltungstag unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung und dauert etwa 1 bis 1,5 Stunden. Soll LiRa Events GbR den Veranstaltungsort nach dem Aufbau nochmals verlassen, weil der Service erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll, so entstehen zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 1,00 € pro gefahrenem Kilometer, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.b) Der Abbau der mobilen Bar dauert ebenfalls etwa 1 Stunde und erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, direkt nach Ende des Services. Sollte der Abbau nicht unmittelbar nach Veranstaltungsende, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, weist LiRa Events GbR darauf hin, dass dies die Veranstaltung stören kann. Wünscht der Kunde einen späteren Abbau, spätestens jedoch am Folgetag, so fallen ebenfalls zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 1,00 € pro gefahrenem Kilometer an, die gesondert berechnet werden.

3.c) Es muss sichergestellt sein, dass während des Auf- und Abbaus eine Person vor Ort ist, die mit den örtlichen Gegebenheiten und den Wünschen des Kunden vertraut ist und alle notwendigen Schlüssel besitzt. Alternativ kann eine vorherige Ortsbesichtigung und Festlegung des Standplatzes sowie der Details wie Stromzugang diese Anwesenheit ersetzen. Dies ist jedoch im Vorfeld individuell abzuklären.

3.d) Der Kunde ist für die Einholung aller notwendigen Standgenehmigungen am Veranstaltungsort verantwortlich, insbesondere für Genehmigungen auf öffentlichem Grund. Bei Veranstaltungen auf Privatgrundstücken ist lediglich die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.

3.e) Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass ein geeigneter Stellplatz für den Bulli vorhanden ist. Dieser muss mindestens 4,50 m Breite und 3,50 m Tiefe sowie eine Raumhöhe von mindestens 3,50 m aufweisen. Der Bulli kann nur im Freien oder in PKW-zugänglichen Gebäuden mit stufenlosen Eingängen und einer Mindestdurchfahrtshöhe von 2,50 m aufgestellt werden.

3.f) Vor Ort benötigen wir lediglich eine oder zwei normale Steckdosen, sollte Ihre Veranstaltung länger als 5 Stunden andauern. Für kurze Veranstaltungen kommen wir mithilfe unseres mobilen Akkus um die Runden. 

3.g) Der Kunde ist verpflichtet, den Boden vor dem Aufbau der mobilen Bar gegen mögliche Beschädigungen zu schützen, die durch den normalen Barbetrieb entstehen können (z.B. durch Wasser- und Getränkespritzer oder herunterfallende Gegenstände wie Gläser oder Flaschen).

3.h) LiRa Events GbR ist nicht verpflichtet, den Boden oder die Wände nach dem Abbau der Bar zu reinigen.

4. Leistungsumfang und Preise

4.a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

4.b) Die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort sind gemäß Angebot enthalten. Doppelfahrten siehe Punkt 3.a und 3.b.

4.c) Das Team von LiRa Events GbR bereitet alle im Angebot vereinbarten Getränke frisch zu. Es ist daher nicht möglich, alle Gäste gleichzeitig zu bedienen, wodurch es zu Wartezeiten kommen kann.

4.d) Die im Angebot angegebene Anzahl der Gäste umfasst sämtliche anwesenden Personen, einschließlich Kinder, Fahrer und Hilfspersonal. LiRa Events GbR kauft für die angegebene Gästezahl ein. Sollten deutlich mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen, ist eine Nachberechnung notwendig. Ggf. müssen auch Getränke von der Karte genommen werden, wenn Bestandteile ausgehen. Um dies zu vermeiden, bitten wir um eine genaue Angabe der Personenzahl bei der Anfrage.

4.e) Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro.

5. Zahlungsbedingungen

5.a) Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug zahlbar. Alternativ kann der Kunde den Rechnungsbetrag am Veranstaltungstag bar begleichen.

5.b) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. LiRa Events GbR behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren zu erheben.

5.c) Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes wird mit der verbindlichen Buchung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.

6. Stornierung von Aufträgen

6.a) Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Stornierung bei LiRa Events GbR (Lesebestätigung per E-Mail, Poststempel oder Fax-Datum). Die Stornierung wird schriftlich bestätigt.

6.b) Für Stornierungen durch den Kunden gelten folgende Gebühren, die in Prozent des Auftragswertes berechnet werden:

– Ab Buchung: 25 %
– 21 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 %
– 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 75 %
– 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 100 %

6.c) Die oben genannten Stornokosten gelten auch bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl im Verhältnis zur ursprünglich angemeldeten Teilnehmerzahl.

7. Schlechtwetterregelung

Falls die Veranstaltung im Freien geplant war, ist der Kunde dafür verantwortlich, bei schlechtem Wetter einen geeigneten Ersatzstellplatz (siehe Punkt 3) in einem Gebäude oder unter einem trockenen Unterstand bereitzustellen. LiRa Events GbR kann für leichte schlechte Witterung Schirme zur Verfügung stellen. Sollte die Witterung jedoch den Betrieb der mobilen Bar unmöglich machen, ist eine Absprache erforderlich, und unter Berücksichtigung des Wertes des Bullis und der möglichen Schäden kann der Einsatz von LiRa Events GbR abgesagt werden. In diesem Fall gelten die unter Punkt 6 genannten Stornobedingungen.

8. Beschädigungen und Verlust von Gegenständen

8.a) Der Kunde haftet für Schäden am Eigentum von LiRa Events GbR, insbesondere am Bulli, die durch den Kunden oder die Teilnehmer der Veranstaltung verursacht wurden. Teilnehmer sind sowohl Familienmitglieder, Gäste als auch Hilfspersonen. Die Reparatur der Schäden erfolgt fachgerecht durch eine Oldtimer-Werkstatt, und die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

8.b) Bei Beschädigungen oder Verlust/Diebstahl von Gegenständen, Inventar, Getränkeflaschen etc., werden die Wiederbeschaffungskosten oder die Kosten für eine fachgerechte Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde kann sich diese Kosten von den Verursachern zurückholen. Dies gilt auch für Zeiten, in denen die Bar unbeobachtet ist.

8.c) Der Kunde ist verpflichtet, LiRa Events GbR sofort zu informieren, falls nach der Veranstaltung Gegenstände, die Eigentum von LiRa Events GbR sind, wieder auftauchen.

9. Haftung

9.a) Die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Bei Verbrauchern haftet LiRa Events GbR für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf die vertragstypischen Schäden beschränkt ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren. Dies gilt auch für fahrlässige Pflichtverletzungen durch Mitarbeiter von LiRa Events GbR.

9.b) Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, so setzt seine Mängelhaftung voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachkommt. Mängel, die nicht unverzüglich schriftlich gerügt werden, sind von der Haftung ausgeschlossen.

10. Werbung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LiRa Events GbR vor Ort Werbung in Form von Flyern und Visitenkarten auslegen darf.

11. Jugendschutz

LiRa Events GbR weist ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Die Einhaltung dieser Vorschriften liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. des Gastgebers. LiRa Events GbR ist nicht verpflichtet, das Alter der Gäste zu überprüfen.

12. Fotos und Videos

Der Kunde stimmt zu, dass Fotos oder Videos der Veranstaltung, auf denen die Bar und feiernde Gäste zu sehen sind, auf Instagram, Facebook und/oder der Webseite von LiRa Events GbR veröffentlicht werden dürfen. Einzelaufnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der abgebildeten Personen. Sollte der Kunde der Verwendung von Fotos, Videos oder der Nennung des Namens bzw. Firmennamens nicht zustimmen, kann er dies durch einen einfachen Vermerk im Auftrag ablehnen.

13. Datenschutz

Mit der Erteilung eines verbindlichen Auftrags erklärt sich der Kunde mit der Datenschutzerklärung von LiRa Events GbR einverstanden, die auf der Webseite einsehbar ist. 

14. Schriftverkehr

Die Kommunikation per E-Mail ersetzt die eigenhändige Unterschrift.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.